Rechtsverbindliche Regelungen für die Nutzung unseres Informationsportals und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Chemikaliensicherheit und Umweltlogistik.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Website prohep.com sowie für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Prohep GmbH (nachfolgend „Prohep“) und ihren Kunden, die Beratungs-, Audit- oder Zertifizierungsdienstleistungen im Bereich der industriellen Chemikaliensicherheit und Umweltlogistik in Anspruch nehmen.
Gegenstand der Dienstleistungen ist die fachliche Prüfung und Beratung zur Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetzes (ChemG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie die Unterstützung bei der Implementierung und Aufrechterhaltung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001. Medizinische oder pharmazeutische Anwendungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistung wird in einem gesonderten schriftlichen Angebot oder Vertrag festgelegt. Prohep führt die vereinbarten Prüfungen, Audits oder Beratungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Prohep alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zu den Betriebsstätten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
Prohep haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet Prohep nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung oder für Garantieversprechen. Der Auftraggeber bleibt stets selbst für die ordnungsgemäße Umsetzung der von Prohep empfohlenen Maßnahmen und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Alle von Prohep erstellten Prüfberichte, Auditprotokolle und Gutachten sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung sowie zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Prohep.
Prohep verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nur für die Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Einzelverträge über Dienstleistungen enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Rahmenverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich stillschweigend um jeweils weitere zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Prohep behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzer per E-Mail oder durch einen deutlichen Hinweis auf der Website informiert. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Prohep, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Fragen zu diesen Bedingungen oder zu unseren Dienstleistungen erreichen Sie uns unter: